Ungemach für
Apple: Der Steuerstreit mit der EU geht in die nächste Runde. Der Generalstaatsanwalt Giovanni Pitruzzella empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, ein 2020 erfolgtes Urteil, das zugunsten von Apple ausgefallen ist, an die Vorinstanz zurückzuüberweisen. Dies
schreibt "Der Standard". Hintergrund des Streits ist, dass Irland, wo Apple seinen Europa-Sitz hat, dem US-Konzern eine Steuerquote von lediglich 0,005 Prozent gestattet hatte. Dies sei gemäss der EU-Kommission nicht zulässig und verletze die Beihilfe-Richtlinie der Staatengemeinschaft. Die Kommission hatte Irland im Jahr 2016 daher aufgefordert, 13 Milliarden Euro an Steuern von Apple nachzufordern.
Bislang schien es, dass Apple in diesem Rechtsstreit als Sieger hervorgeht. Wenn der Europäische Gerichtshof der Empfehlung des Generalstaatsanwaltes jedoch folgt, wird der Prozess neu aufgerollt. Pitruzzella kritisierte diverse Rechtsfehler im bisherigen Urteil. Unter anderem müssten die Methoden, welche zur besagten Steuerquote von 0,005 Prozent geführt hätten, neu bewertet werden. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus.
(dok)