SECO bringt Temu zu Anpassungen auf Website
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SECO bringt Temu zu Anpassungen auf Website

Glücksräder oder Druckmittel wie "Beeil Dich" oder "Blitzangebot" sollen auf dem Schweizer Ableger der Temu-Website der Vergangenheit angehören. Das hat das SECO bewirkt.
23. April 2025

   

Wer schon einmal auf Temu eingekauft hat, kennt die typischen Elemente, um Konsumenten zu einem Kauf zu bewegen – Glücksräder oder die Warnung, dass ein Artikel "fast ausverkauft" sei. In der Schweiz sollten diese Elemente durch Temu nun aber deutlich zurückhaltender eingesetzt werden. Wie das SECO in einer Medienmitteilung schreibt, habe man sich mit Temu-Vertretern ausgetauscht und dabei verschiedene Anpassungen erwirken können. Hinter den Bemühungen steckten Beschwerden seitens Schweizer Konsumenten- und Händlerverbänden, wonach die Website von Temu irreführend sei.

Das SECO listet nun eine Reihe von Anpassungen auf, die in den Gesprächen mit dem irischen Unternehmen Whaleco Technology Limited, das für Temu in der Schweiz verantwortlich zeichnet, erzielt werden konnten.


• Bei Rabatten beziehungsweise Preisvergleichen wird neu präzisiert, dass der durchgestrichene Referenzpreis der Produktepreis auf Temu unmittelbar vor der Preissenkung ist.
• Name, Adresse und E-Mail der Verkäufer sind neu angegeben.
• Es erscheint keine Benutzeraktivität in Form eines Glücksrades mehr.
• Die Angabe "Fast ausverkauft" wird angegeben, wenn der Lagerbestand zwischen 99 und 20 Einheiten liegt und damit innert weniger Tage ausverkauft ist. Zuvor wurde die Angabe "Fast ausverkauft" bei einem Lagerbestand zwischen 199 und 20 Einheiten verwendet. Ein Kontrollmechanismus stellt die angemessene Verwendung der Angabe sicher.
• Verschiedene Angaben, die Temu-Kunden zeitlich unter Druck setzten, wurden entfernt (z.B. "Beeil Dich! Über x Personen haben diesen Artikel in ihrem Einkaufswagen!") respektive reduziert (z.B. "Blitzangebot").
• Verschiedene Angaben aus den Marketing-Mails, die Temu-Kunden emotional und zeitlich unter Druck setzten, wurden entfernt (z.B. "Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen", "Beeilen Sie sich, sonst verpassen Sie etwas", "Sie müssen etwas unternehmen, sonst ist Ihr Favorit ausverkauft").

Whaleco habe sich zur Beibehaltung dieser Änderungen verpflichtet, schreibt das SECO, während man sich im Gegenzug keine rechtlichen Schritte gegen Whaleco plane. "Allerdings würde das SECO bei neuen Beschwerden betreffend die Lauterkeit des Angebots die Whaleco erneut in die Pflicht nehmen", heisst es abschliessend. (mw)


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