Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger hat die Prozesse rund um die Datenbearbeitungen bei Ricardo analysiert und Empfehlungen ausgesprochen, wie der Bund
mitteilt. Diese umfassen unter anderem, die Datenweitergabe und das plattformübergreifende Tracking zum Zweck der zielgerichteten Werbung transparent auszugestalten und durch das Einholen gültiger Einwilligungen zu rechtfertigen. Unter anderem bemängelt der EDÖB, dass Personendaten bearbeitet wurden, die stets mit einem eindeutigen Pseudonym der Nutzer verknüpft waren. Er stellte zudem fest, dass das plattformübergreifende Tracking zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen führte und die Ricardo-Mitglieder nicht hinreichend über dieses Tracking und die nachfolgende Datenverwendung zwecks zielgerichteter Werbung informiert wurden. In seinem Bericht wird deshalb empfohlen, die Mängel durch entsprechende Anpassungen der Auktionsplattform zu beheben.
TX Group, die Eigentümerin von Ricardo, betrachtet die Empfehlungen des EDÖB jedoch als gegenstandlos und bestreitet die im Schlussbericht enthaltenen Schlussfolgerungen. Dies wird mit der Tatsache begründet, dass die Analyse des Datenschutzbeauftragten sich auf eine veraltete Version des Datenschutzgesetzes bezieht. Letzteres wurde im September 2023 revidiert, die Analysen des EDÖB nutzten allerdings den 12. Mai 2023 als Stichtag, um die Untersuchung rechtsverbindlich festzustellen.
Sollte der EDÖB feststellen, dass konstatierten Mängel fortbestehen, behält er sich vor, nötige Anpassungen der Ricardo-Plattform durch geeignete Massnahmen zu veranlassen, heisst es abschliessend.
(dok)