Die Wettbewerbskommission (Weko) hat letzte Woche die
Swisscom mittels vorsorglicher Massnahme dazu verpflichtet, ab sofort allen Wiederverkäufern von ADSL-Diensten den gleichen Rabatt wie ihrer Tochter Bluewin zu gewähren und Rabatt-Abstufungen zu unterlassen. Swisscom gewährt ADSL-Dienst-Anbietern Mengenrabatte, deren Höhe von der Anzahl Kunden abhängig ist.
Aufgrund der grössten Kundenanzahl kommt derzeit nur Bluewin in den Genuss des maximalen Rabatts von 20% und bietet seine ADSL-Dienste zu Endkundenpreisen an, die tiefer als die Netzbenutzungsgebühren der Konkurrenten sind. Die Weko ist nun zum Schluss gekommen, dass die Swisscom damit womöglich ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche, die Bluewin-Konkurrenz diskriminiere und den Wettbewerb stark behindere. Die Weko wird im Rahmen einer detallierten Untersuchung prüfen, inwieweit des Verhalten der Swisscom gegen das Kartellgesetz verstösst.
Der Bundesrat unterdessen will den Wettbewerb im Bereich Telefon-Hausanschlüsse und Mietleitungen anfachen. Das Swisscom-Mietleitungsangebot soll dem Interkonnektionsregime unterstellt werden und die Swisscom zur Entbündelung der «letzten Meile» gezwungen werden. Zu diesem Zweck will der Bundesrat die Fernmeldeverordnung ändern. Im Sommer sollen die Vorschläge zur Entbündelung in die Vernehmlassung geschickt werden.