Agri bietet seinen vom "Supergau" im August geschädigten Kunden eine freiwillige Wiedergutmachung an. Als Entschädigung will Agri ihnen die jeweilige Grund-Abonnementsgebühr für ein halbes Jahr erlassen. Wer die Entschädigung akzeptiert, verpflichtet sich dazu, auf weitere Ansprüche zu verzichten.
Mit diesem Vergleich will Agri einige Klagen abwenden bevor es zu Schadenersatzprozessen mit für beide Seiten unsicherem Ausgang kommt. (Insgesamt waren Forderungen in der Höhe von 400'000 Franken auf dem Tisch). Der Ausgang dieser Prozesse könnte für die ganze Provider-Szene extrem wichtig werden, und die Form der Service Level Agreements in Zukunft verändern. Die Kernfragen: Kann der Provider die Haftung für entgangene E-Commerce-Umsätze und Imageverlust bei technischen Defekten einfach ausschliessen? Wenn nein, haftet er in jedem Fall, oder nur wenn er seine Wartungspflichten vernachlässigt hat?
Bei den abgestürzten Webservern handelte es sich übrigens um Compaq Alphas unter NT, die ja inzwischen nicht mehr hergestellt werden, und für die die Servicespezialisten langsam rar werden. Wie ITR erfahren hatte, war der nächste Experte zum kritischen Zeitpunkt gerade irgendwo in der Tundra beim Angeln. Inzwischen hat Agri einen defekten Fiberchannel-Hub als Grund des Ausfalls identifiziert. (hjm)