Lausanne: Ein Jahr Knast bedingt für Software-Räuber

27. November 2000

     

Die Anstrengungen der BSA gegen die Sofware-Piraterie scheinen mehr und mehr Früchte zu tragen. Die neueste Erfolgsmeldung betrifft einen Fall in Lausanne. Das Bezirksgericht Lausanne hat einen Softwarepiraten zu 12 Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbusse von 5000 Franken verurteilt. Weiter muss der Angeklagte der BSA Schadenersatz in Höhe von 184'000 Franken leisten. Es ist dies die härteste Strafe, die jemals ein Schweizer Gericht in einem Fall der BSA ausgesprochen hat.

Der Handel mit illegal kopierter Sofware und Musikstücken geschah gewerbsmässig: Der Angeklagte hatte sich von 1993 bis 1996 einen Kundenstamm von über 200 Personen aufgebaut und mit illegal kopierter Sofware (Adobe, Lotus, Microsoft und Symantec) einen Umsatz von über 300'000 Franken erzielt. Die Kunden wurden jeden Monat mit Mailings über "Verkaufsneuheiten" informiert.


In seiner mit mehreren PCs, CD-ROM-Brennern, Kasettenrekordern und DAT-Laufwerken ausgestatteten Räuberbude erstellte der Bösewicht über 6000 illegale Kopien von Programmen und einigen Musikstücken, die von der SUISA, der Schweizer Verwertungsgesellschaft, geschützt sind. Der Angeklagte wurde übrigens auch der Pornographie angeschuldigt, weil er pornographische Bilder per E-Mail zum Kauf anbot.

BSA (Business Sofware Alliance) ist ein internationaler Interessenverband namhafter Sofwarehersteller, der sich zum Ziel gesetzt hat, mit Aufklärungsprogrammen und Strafanträgen den Handel mit illegal kopierter Sofware einzudämmen. (mh)




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