Gestern hat der zuständige Richter in Delaware eine Nichtigkeitsbeschwerde von
Hewlett-Packard abgelehnt. Mit dieser sollte Walter Hewletts Klage gegen das HP-Management (wegen unlauterer Aktionärsbeeinflussung kurz vor der Abstimmung über die Compaq-Übernahme) noch vor einer Verhandlung abgeschmettert werden.
Damit findet die Verhandlung wie geplant ab dem 23. April statt. Natürlich hätte HP gerne juristische Zweifel am zustande kommen der Compaq-Übernahme schon frühzeitig ausgeräumt, die Entscheidung des Richters darf aber nicht überbewertet werden. Solche Nichtigkeitsbeschwerden werden in den USA schon beinahe reflexartig von den Anwälten eingereicht. Beobachter hatten der HP-Beschwerde wenig Chancen gegeben, da man allgemein annahm, das Gericht werde Hewlett Gelegenheit geben zumindest seine Argumente vorzutragen. (hjm)