Seit Anfang des Jahres ist das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft. Das Gesetz verlangt, dass sämtliche über Schweizer Internetprovider hin- und hergeschickte E-Mails registriert (Infos über Absender, Empfänger, Datum und Sendezeit, bei verdächtigen Fällen auch der Mail-Inhalt) und sechs Monate lang aufbewahrt werden müssen.
Die Provider müssen die Mails sammeln und bei Bedarf dem Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zur Verfügung stellen. Das Gesetz stösst auf herbe Kritik. Um die Auflagen des Bundes bis 2003 zu erfüllen, müssen die Internetprovider, z.B. für Umrüstungen, tief in die Tasche greifen. Kleinere Provider rechnen mit Kosten zwischen 50'000 und 100'000 Franken.
Sunrise schätzt die zu erwartende Umrüstungs-Investition auf rund eine Mio. Franken. Zwar erhält jeder Provider pro erteiltem Suchauftrag 750 Franken und hofft somit, einen Teil der entstandenen Kosten wieder reinzuholen, doch dürfte ein Grossteil der Kosten letztlich auf die Kunden abgewälzt werden.
Weitere Kritik wird hinsichtlich der Pauschalüberwachung laut. Es würden Daten gesammelt, ohne dass ein konkreter Verdacht für eine Straftat vorliege, so Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, gegenüber der Sonntagszeitung. Auch sei nicht garantiert, dass die Daten nach einem halben Jahr tatsächlich gelöscht würden. Ausserdem wüssten Internet-Kriminelle solche Überwachungs-Maschinen geschickt zu umgehen, indem sie beispielsweise ein Hotmail-Konto einrichten und anonym auftreten. (sk)