Bundesrat will Swissom-Beteiligung reduzieren

23. Mai 2002

     

Der Bundesrat hat seine Bereitschaft erklärt, die Bundesbeteiligung an der Swisscom auf die im Gesetz vorgesehene Mindestbeteiligung von 50 Prozent plus einer Aktie zu reduzieren. Der Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung (TUG) schreibt dem Bund vor, dass er die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit an der Swisscom halten muss.

Nach dem Aktienrückkauf von Swisscom im März 2002 hält der Bund neu 62,73 Prozent des Aktienkapitals der Swisscom. Die Kompetenz zur Veräusserung von weiteren Aktien bis zur gesetzlichen Mindestbeteiligung liegt beim Bundesrat. Der Bundesrat kann somit frei über 12,7 Prozent verfügen.


Vor einem allfälligen Verkauf will er erst einmal eine eingehende Lagebeurteilung "bezüglich des Zeitpunkts, des vernünftigen Kursniveaus und der aktuellen Marktverfassung sowie der Veräusserungsinstrumente vornehmen", heisst es in einer Mitteilung. Daher sei noch völlig offen wann, wie und in welchem Umfang ein Verkauf von frei verfügbaren Aktien in Betracht gezogen werde. (ava)


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