Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Bruno Baeriswyl hat gestern seinen 7. Tätigkeitsbericht veröffentlicht. In dem Bericht spricht Baeriswyl von wachsenden Risiken, die von den heutigen Datenbearbeitungsmöglichkeiten ausgehen und unterstreicht die Bedeutung von konkreten Rahmenbedingungen für die Datenbearbeitung.
"Die Verfügbarkeit und die Kombinierbarkeit der Daten führt zu einem neuen Gefährdungspotential für die Privatheit der Bürgerinnen und Bürger", so Baeriswyl. "Klassifizierungen, Diskriminierungen und Kontrolle von Informationen und damit Personen werden erleichtert. Es scheint dabei, dass das Recht seine regelnde Kraft verliert und der Dynamik der Technik seinen Platz abtreten muss."
Das in den siebziger Jahren entworfene und 1995 in Kraft getretene Zürcher Datenschutzgesetz soll nun überarbeitet werden. Dafür hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, mit dem ersten Entwurf ist aber erst in etwa einem Jahr zu rechnen.
Der komplette Bericht, der Themen wie Überwachungssysteme und Datenpools ebenso wie Fragen zum E-Government behandelt, kann unter unten angeführtem Link eingesehen und als PDF-File heruntergeladen werden. (sk)