Der alternative Telefonprovider Tele2 hat bei der eidgenössischen Kommunikationskommission Comcom ein Gesuch auf Erlass einer Verfügung zu den Bedingungen der Interkonnektion eingereicht. Gefordert wird die Offenlegung technischer und kommerzieller Bedingungen für die Kostenberechnung von Anrufen vom Fest- auf das Mobilnetz.
Tele2 muss als Drittanbieter derzeit einen höheren Grosshandelspreis als Businesskunden der Swisscom oder Drittanbieter im Rest von Europa zahlen. In der Schweiz zahlt der Drittanbieter 38 Rappen pro Minute, in Deutschland 24 Rappen pro Minute, in Österreich 21 Rappen und in Finnland gar nur 12 Rappen pro Minute.
Eine Offenlegung würde beweisen, so Tele2, dass diese Grosshandelspreise in der Schweiz überrissen sind und dass sowohl die Swisscom als auch
Orange und
Sunrise den Besitz ihrer Mobiltelefon-Lizenzen zum Schaden der Konsumenten missbrauchen.
Bereits im Oktober hatte die Wettbewerbskommission (Weko) Preisabsprachen bei Fix-to-Mobile-Gebühren zwischen
Swisscom, Sunrise und Orange vermutet und eine Untersuchung eingeleitet. "Die Analyse der Wholesalemärkte für in das Mobilnetz eingehende Fernmeldedienste bestätigt grundsätzlich die Anhaltspunkte, wonach
Swisscom, Sunrise und Orange je eine marktbeherrschende Stellung im betreffenden Markt einnehmen.", so die Weko in ihrem Untersuchungsbericht zum Mobilfunkmarkt.
Tele2 verlangt, dass die Preise rückwirkend per 21. Mai 2002 (Datum des Beginns der Verhandlungen zwischen den Parteien, Ende des Konsens bezüglich Preise) festgelegt werden. (sk)