Die europäische Zollbehörde hat kürzlich seine Definition eines Datenmonitors leicht abgeändert. Ein Datenmonitor, heisst es jetzt, dürfe nur Signale von einem Computer und sonst von keiner anderen Signalquelle darstellen können. Der springende Punkt dabei ist, dass Datenmonitore bislang zollfrei nach Europa eingeführt werden können. Auf Geräte der Unterhaltungselektronik muss dagegen 14% Zoll entrichtet werden.
Viele Hersteller befürchten nun, dass die Zollbehörden bald LCDs mit DVI-Eingang mit einem Zoll belegen, da auch manche DVD-Player einen DVI-Ausgang haben. Noch ist aber völlig unklar, wie die Zollbehörde die neue Bestimmung auslegen will.
Ein Hintergrund der Neudefinition ist, dass manche Hersteller die UE-Zölle umgingen, indem sie LCD-Monitore als IT-Geräte einführten und dann in einem europäischen Werk mit Videoelektronik oder einem TV-Tuner ausstatten liessen. (hjm)