Der Bundesrat will mit entsprechenden Massnahmen die Konsumenten besser vor Missbräuchen mit sogenannten Mehrwertdienstnummern (erhöht kostenpflichtige Telefonnummern, z.B. 090x) schützen.
Fernmeldedienstanbieter werden dazu berechtigt, den Zugang zu Nummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese Nummern unrechtmässig genutzt werden. Die Sperrung ist auf vier Arbeitstage beschränkt und muss dem Bakom umgehend gemeldet werden. Das Bakom überprüft dann die Nummern, um gegebenenfalls ein Nummernwiderrufungsverfahren zu eröffnen und vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen. Ebenfalls wurden vom Bundesrat Regelungen für Mehrwertdienste via SMS und MMS erlassen. Die Verwaltung und Zuteilung der Kurznummern für solche Dienste wird den Fernmeldedienstanbietern überlassen. Gleichzeitig wird ihnen auferlegt, Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zu ergreifen und ihren Abonnenten die Möglichkeit zu geben, bestimmte SMS- oder MMS-Dienste sperren zu können.
Zu guter Letzt wurde noch erlassen, dass die Mehrwertdienstanbieter eine Korrespondenzadresse in der Schweiz vorweisen müssen, damit es für den Konsumenten einfacher wird, sich direkt zu beschweren, und die Behörden Verfügungen und Miteilungen mit Sicherheit zustellen können. Die neuen Regelungen treten per 1. Februar 2005 in Kraft. (IW)