Die vom Bundesrat geforderten Urheberrechtsgebühren auf MP3-Playern und Harddisk-Recordern werden vorläufig hinfällig. Die im Januar eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Swico (Schweizerischer Wirtschaftsverband für Organisations-, Informations- und Kommunikationstechnik) hat vor Bundesgericht Wirkung gezeigt. Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20. Februar 2006 entschieden, den von den Verwertungsgesellschaften vorgesehene Einführungszeitpunkt vom 1. März 2006 auf einen noch nicht bestimmten Zeitpunkt zu verschieben.
Der Swico nimmt den Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis. Allerdings ist dies erst ein Teilsieg. Zwar ist die Inkraftsetzung des gemeinsamen Tarifs GT 4d vorläufig aufgeschoben, die Frage der willkürlichen Festsetzung der Gebührenhöhe und die teilweise ungleiche Besteuerung der Geräte ist indes noch lange nicht vom Tisch.. "Es ist eine grosse Schweinerei, das Flashprodukte massiv stärker belastet erden als HD-Produkte", wettert beispielsweise Roger Aregger,
Creative Labs Sales Manager Schweiz, im Gespräch mit IT Reseller.
Immerhin kann die Branche vorläufig aufschnaufen. Denn durch die ursprünglich auf den 1. März geplante Einführung der Urheberrechtsgebühren, wären viele Unternehmen arg unter Druck geraten. Marco Di Piazza, General Manager Marketing von
Sony,sagte beispielsweise in einem Artikel der aktuellen Printausgabe von IT Reseller, dass es fast ein Ding der Unmöglichkeit sei, die nötigen Systemanpassungen innert so kurzer Zeit zu bewerkstelligen. "Solche Systemänderungen erfordern mindestens einen Zeitrahmen von drei Monaten", sagt Di Piazza. "Hinzu kommen Korrekturen von Preislisten, Webseiten, die fristgerechte Handelskommunikation und die Anpassung der Preisauszeichnung im Handel." Diese Aussage deckt sich auch mit jener von Rudolf Haeny, Geschäftsführer von
Philips CE.
Der Kampf unter der Führung des Swico wird also sicher weitergehen. Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen IT Reseller Ausgabe vom 20. Februar. (sm)