Gestern präsentierte Bundesrat Pascal Couchepin in Bern die neue Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die ab 2009 eingeführt wird. Zudem nutzte man die Gelegenheit und informierte über seine weiteren, wichtigsten E-Projekte. Dazu gehören zum Beispiel der einheitliche Unternehmensidentifikator (UID), die Volkszählung 2010, die neue AHV-Nummer sowie die elektronische Akten-, Daten- und Geschäftsverwaltung. Einheitliches Ziel der Anstrengungen soll es sein, die administrativen Tätigkeiten bürgernah, effizient und ökonomisch zu gestalten.
Die Ausgabe der Versichertenkarte wird im Laufe des Jahres 2009 beginnen. Anschliessend müssen alle Versicherten die Karte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beziehen und über die Krankenversicherung abrechnen wollen. Auf Wunsch können die Versicherten zudem freiwillig auf der Karte medizinische Daten abspeichern lassen, die für eine Arztbehandlung wichtig sein können.
Voraussetzung für die neue Karte war unter anderem die Verordnung des EDI über die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte, die gestern in Kraft trat. Sie war das letzte Element der Gesetzgebungsarbeiten rund um die Einführung der Versichertenkarte und regelt die grafischen Anforderungen. Zudem spezifiziert sie die administrativen und medizinischen Daten der Versichertenkarte sowie das Online-Verfahren. Ausserdem erklärt sie einen Standard für verbindlich, der die technischen Grundanforderungen an das System definiert. (IW)