Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vergabe des Auftrages mit einer superprovisorischen Verfügung gestoppt. Davon ausgeschlossen sind Leistungen, die für das Funktionieren der Bundesinformatik notwendig sind. Für die Open-Source-Gemeinde ist dieser Entscheid ein erster Erfolg. Materiell entschieden sei jedoch noch nichts.
Ohne den Auftrag vorher öffentlich auszuschreiben, hat der Bund im Februar
Microsoft einen Auftrag über 42 Millionen Franken erteilt. In der Open-Source-Gemeinde regte sich danach Widerstand und sie reichte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. (ahu)