Die klagende Providergruppe hat gegenüber "Klein Report" verlauten lassen, dass man den Entschied des Zürcher Handelsgerichts bezüglich der Aufhebung der superprovisorischen Verfügung gegen Switchplus (Swiss IT Reseller berichtete) nicht weiterziehen werde. Man hat aber weitere Massnahmen getroffen: Wie Sandro Bertschinger von Hostpoint gegenüber "Klein Report" mitteilt, hat man bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) einen Antrag eingereicht. Die Weko nehme die Arbeit aber erst auf, wenn kein Gerichtsentscheid mehr hängig sei. Sollte die Weko nichts unternehmen, werde man allerdings Strafanzeige stellen.
Unterdessen hat die Weko laut einem Bericht des "Tages-Anzeiger" eine Vorabklärung eröffnet. Demnach bestehen Anhaltspunkte für eine Verletzung des Kartellrechts, so Rafael Corazza von der Weko.
(abr)