Seit Ende 2009 befindet sich Switch wegen seiner Tochtergesellschaft Switchplus in einem Rechtsstreit mit verschiedenen Schweizer Hosting-Anbietern. Nun ist eine vermutlich endgültige Entscheidung gefallen: Das Bundesgericht hat, wie Switch in einer Medienmitteilung erklärt, am 14. August eine im März eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich gutgeheissen.
Das Bundesgericht bestätige mit seinem Urteil, dass Switch seine Tochtergesellschaft Switchplus nicht unrechtmässig bevorteilt habe, erklärt die Stiftung. Zudem halte der Entscheid auch fest, dass es Switch möglich sein müsse, auf der Konzern-Webseite www.switch.ch nicht nur über das Kerngeschäft für die Hochschulen, sondern auch über die Dienstleistungen der Tochtergesellschaft zu informieren.
"Wir begrüssen diesen wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts. Er bestätigt, dass sich Switch stets korrekt verhalten hat", erklärt Marco D'Alessandro, Mediensprecher von
Switch. Auf Seiten der Hosting-Anbieter stehen die Reaktionen noch aus.
(mv)