Lehren aus der UMTS-Auktion

Die Comcom soll weiter für Konzessionierungsverfahren zuständig sein und der Bund soll aus der Versteigerung der UMTS-Konzessionen vom 6. Dezember Lehren ziehen, sagt das UVEK in seinem Bericht an die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2001/10

     

Aufgrund der Diskussionen um den Ausgang der Versteigerung der UMTS-Lizenzen vom 6. Dezember hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, UVEK, Abklärungen veranlasst. Zum einen musste die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom einen Bericht über den Ablauf der Vergabe und das finanzielle Ergebnis erstatten, zum anderen nahm eine UVEK-interne Arbeitsgruppe die bestehende Kompetenzregelung für solche Auktionen unter die Lupe.

Verantwortung weiterhin bei Comcom

Das UVEK kommt in seinem Bericht an die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte zum Schluss, dass die Comcom den Entscheid (über den Verlauf der Auktion) professionell vorbereitet und korrekt getroffen habe. Da aber das Ergebnis der Auktion finanziell nicht zu befriedigen vermöge, seien für künftige Auktionen Lehren zu ziehen. Überdies empfielt das UVEK, dass weiterhin die Comcom für Konzessionierungsprozesse verantwortlich sein soll. Und zwar deshalb, um zu vermeiden, dass der Bundesrat als Vertreter des Bundes (und somit des Hauptaktionärs der Swisscom) in einen Interessenskonfkt geraten oder in die Rolle eines Marktregulators gerät.

Angemessenen Erlös sicherstellen


Weil es sich bei einer Funkkonzession um ein knappes öffentliches Gut handelt, soll in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) ein angemessener Konzessionserlös explizit als Ziel genannt werden und der Bundesrat soll für jede einzelne Auktion finanzielle Eckwerte festlegen können. Weiter soll sichergestellt sein, dass ein Ausschreibungsverfahren zu jedem Zeitpunkt abgebrochen oder die Mindestgebotssumme erhöht werden kann. Das UVEK geht mit der Comcom einig, dass in Zukunft mehr Flexibilität und eine schrittweise Präzisierung der Rahmenbedingungen vorzusehen sei und es unterstützt auch die Absicht, das Vergabeverfahren zeitlich zu straffen und den letzten Ausstiegstermin nicht zu nahe bei der Auktion festzulegen.


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