In einer Pressemitteilung hat die
Schweizerische Post bekannt gegeben, gemeinsam mit dem Preisüberwacher eine Regelung unterzeichnet zu haben, welche Preis- und Sortimentsanpassungen wie auch preisliche Vorteile und Vereinfachungen für die Kunden ab dem 1. Januar 2018 beinhaltet. So verzichtet der gelbe Riese ab dem kommenden Jahr auf die Zollrevisions-Gebühr. Für die Kunden bedeutet dies, dass der anfallende Aufwand von 13 Franken bei Zollstichproben nicht mehr bezahlt werden muss. Vorstösse und Diskussionen im National- und Ständerat hätten gezeigt, dass die heutige Lösung Unzufriedenheit bei den Kunden auslöse, schreibt die Post.
Darüber hinaus wird die Post neue Preis- und Gewichtsstufen bei den nationalen Paketen einführen. Künftig wird es nur noch drei anstatt wie bisher fünf Gewichtsstufen geben. Die Preise für Pakete bis zwei Kilogramm, welche rund 85 Prozent aller von der Post transportierten Pakete ausmachen, bleiben dabei unverändert. Bei den Preisen von über zwei Kilogramm muss mit Anpassungen gerechnet werden.
Zudem wird die Post die Zusatzleistungen "Fragile" und "Assurance" für Inland-Pakete aufgrund aufkommender Nachfrage mit den Online-Bestellungen wiedereinführen. Dabei haftet die Post im Schadens- und Verlustfall bis maximal 5'000 Franken. Und für Privatkunden, die für Inland-Pakete die Etiketten via Post-Login erstellen, erhalten im kommenden Jahr je nach Gewichtsstufe eine Vergünstigung pro Paket von 50 Rappen bis zu drei Franken. Auch bei den Versandhandelsretouren wird es eine Vergünstigung um 50 Rappen geben.
(asp)