Apple kommt um eine Steuernachzahlung in der Höhe von 13 Milliarden Euro herum. Zu dieser Nachzahlung war
Apple im Sommer 2016 durch EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
verdonnert worden, weil Irland dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bezüglich Steuern gewährt haben soll. Diesen Entscheid hat das EU-Gericht in Luxemburg nun umgestossen.
Im Wesentlichen ging respektive geht es bei dem Streit um die Frage, ob die Erträge, die in einem Land erzielt werden, auch dort versteuert werden müssen. Apple argumentierte, seine Gewinne bereits in den USA zu versteuern, weshalb man durch die Forderung der EU-Wettbewerbsbehörden nun doppelt besteuert würde. Ausserdem hat das Gericht entschieden, dass Irland Apple keine Sonderkonditionen gewährt habe, die nicht auch anderen Unternehmen offen stünden.
Dass der Fall mit dem Urteil nun erledigt ist, wird allerdings bezweifelt. Für die EU-Kommission wird das Urteil als herbe Schlappe rund um die Grundsatzfrage gewertet, wo Gewinne zu versteuern sind und welche Sonderkonditionen einzelne Mitgliedstaaten Unternehmen gewähren dürfen. Der Entscheid des EU-Gerichts kann nun vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
(mw)