Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht Anbieter wie
Youtube nicht verantwortlich für Urheberrechtsverstösse auf ihren Plattformen, wie "Legal Tribune Online"
berichtet. Solange die Betreiber von Internetplattformen keine Kenntnis von den hochgeladenen Inhalten hätten, seien sie von der Haftung befreit, teilten die Richter mit. Das Urteil ist für die gesamte Kreativbranche von Relevanz.
Einer der beiden verhandelten Fälle geht auf einen Rechtsstreit des Musikproduzenten Frank Peterson zurück. Von ihm waren 2008 mehrere Tonträger ohne seine Erlaubnis auf die zu
Google gehörende Video-Plattform YouTube hochgeladen worden. Der Musikproduzent war deswegen gegen Youtube vorgegangen. Zudem liegt ein Verlag mit der Plattform Uploaded im Rechtsstreit. Es würde aber keine öffentliche Wiedergabe nach EU-Recht durch die Betreiber der Internetdienste vorliegen, solange sie beispielsweise die Inhalte unverzüglich löschen, nachdem sie Kenntnis von diesen erlangt hätten, und solange sie technischen Massnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen wirksam und glaubwürdig zu bekämpfen.
(swe)