Das E-Voting-System der Post darf laut einem Bundesratsbeschluss im Rahmen eines Versuchsbetriebs in drei Kantonen getestet werden. Die Bewilligung gilt für die Abstimmungen vom 18. Juni 2023 in den Kantonen St. Gallen und Thurgau sowie im Halbkanton Basel-Stadt. Erstmals seit 2019, so
Die Post, können ausgewählte Stimmberechtigte wieder elektronisch abstimmen.
Dank einer vollständigen Anonymisierung und End-to-End-Verschlüsselung seien Rückschlüsse auf die stimmberechtigen Personen zu keinem Zeitpunkt möglich, für die Eindeutigkeit und Authentizität der Stimmen sorgten individuelle Sicherheitscodes. Damit verfüge das System der Post über die vollständige Verifizierbarkeit, die vom Bund für E-Voting-Systeme verlangt wird. Gleichzeitig könnten die kantonalen Wahlkommissionen den gesamten elektronischen Abstimmungsprozess jedderzeit überprüfen.
Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services bei der Post, sagt dazu: "Wir haben in den letzten Jahren viel investiert und gezielt Kompetenzen ausgebaut, um ein E-Voting-System in der Schweiz und für die Schweiz zu entwickeln. So sind nun elektronische Abstimmungen wieder möglich. Die Grundbewilligung ist ein bedeutender Schritt für unser E-Voting-System." Die Post bezeichnet die Möglichkeit als wichtigen Meilenstein, betont aber auch, die Arbeiten am System seien noch nicht abgeschlossen. Man werde es auch künftig kontinuierlich weiterentwickeln und dabei weiterhin auf die Expertise unabhängiger Fachleute setzen.
Obwohl immer wieder Zweifel an der generellen Sicherheit von E-Voting geäussert werden, möchten
laut einer Deloitte-Studie zur digitalen Verwaltung in der Schweiz 84 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer manchmal oder immer elektronisch abstimmen. Den Gegenargumenten will die Post mit einem starken Fokus auf Sicherheit und Vertraulichkeit entgegentreten, gestützt unter anderem auf ein 2021 lanciertes, langfristig angelegtes Bug-Bounty-Programm, das sich an Fachleute aus aller Welt richtet. Nun meldet
Die Post, dass im Rahmen dieses Programms bisher 203 Meldungen eingegangen sind.
Dazu kommen Prüfberichte, die unabhängige Experten im Auftrag des Bundes erstellt haben. Aus der jüngsten Überprüfung geht ein Massnahmenkatalog hervor, der vom Bund, den beteiligten Kantonen und der Post definiert wurde. Man habe bereits begonnen, diese Massnahmen umzusetzen und das E-Voting-System entsprechend weiterzuentwickeln, wobei man immer auch auf die neuesten technologischen Entwicklungen im Bereich der Informationssicherheit reagiere.
(ubi)