Für Swisscom-Mitarbeitende gilt ab 1. Januar 2024 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Verhandlungen von
Swisscom, der Gewerkschaft Syndicom sowie dem Personalverband Transfair sind abgeschlossen. Ziel des neuen Vertrags ist es, die Anstellungsbedingungen für die rund 10'000 Angestellten zu modernisieren sowie flexible Arbeitszeitmodelle zu stärken. Je nach Alter erhalten Mitarbeitende bei Swisscom ab dem nächsten Jahr ein bis drei zusätzliche Ferientage. Zudem wird der Mutterschaftsurlaub von 18 auf 20 Wochen, der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen und der Adoptionsurlaub von zwei auf vier Wochen erhöht. Arbeiten beide Elternteile bei
Swisscom, können sie total 24 Wochen Elternurlaub flexibel beziehen.
Vereinfacht wird zudem der Wunsch nach einer Änderung des Beschäftigungsgrades. Wünscht ein Mitarbeiter eine Anpassung seines Pensums, so wird der Antrag geprüft. Im Falle einer Ablehnung erfordert dies eine schriftliche Begründung seitens Arbeitgeber. Zusätzlich wird es für Mitarbeitende ab 60 Jahren möglich, in ein Alterszeitmodell einzusteigen und den Beschäftigungsgrad mit oder ohne Teilpensionierung zu reduzieren. Einen Teil der finanziellen Auswirkungen wird dabei von Swisscom finanziert.
Zu guter Letzt wird der Mindestlohn bei Swisscom von 52'000 auf 54'600 Franken brutto angehoben. Ebenfalls um 40 Franken erhöht werden die Ausbildungszulagen, welche neu pro Monat und Kind mit 290 Franken beziffert werden. Klementina Pejic, CPO
Swisscom, sagt zum neuen GAV: "Wir bieten bereits heute unseren Mitarbeitenden sehr faire, moderne und attraktive Anstellungsbedingungen. Diese haben wir punktuell ausgebaut, um auch weiterhin eine der Top-Arbeitgeber der Schweiz zu bleiben."
(dok)