Smartphones und Tablets in der EU bekommen Energielabel
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Smartphones und Tablets in der EU bekommen Energielabel

Smartphones und Tablets, die ab dem 20. Juni in der EU in den Verkauf gelangen, müssen mit einem Energielabel ausgestattet sein, das neben dem Stromverbrauch auch über die Akku-Leistungsfähigkeit, die Reparierbarkeit oder die Staub- und Wasserempfindlichkeit informiert.
25. April 2025

   

In knapp zwei Monaten müssen in der EU alle neu eingeführten Smartphones und Tablets mit einem Energielabel ausgestattet sein, das darüber informiert, wie energieeffizient ein Gerät ist. Wie auch bei anderen Elektrogeräten üblich wird die Energieeffizienz auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt. Weiter wird auf dem Label vermerkt, wie lange ein Akku-Ladezyklus für eine volle Ladung dauert, mit wie vielen Akku-Ladezyklen gerechnet werden kann, wie widerstandsfähig sich das Gerät bei wiederholten Stürzen erweist, wie gut es sich reparieren lässt und wie empfindlich das Gerät gegen Staub und Wasser ist, wobei bei letzterem Punkt das vielerorts genutzte IP-Rating zum Einsatz kommt.


Mit der neuen Regelung erhofft sich die EU einerseits Stromeinsparungen aber auch eine Senkung der Kosten auf Verbraucherseite. So wird davon ausgegangen, dass die neue Regelung im Jahr 2030 pro Haushalt eine Energieeinsparung von 10 kWh und eine Kostenersparnis von 98 Euro bringen wird.
Daneben verlangt die EU, dass die Geräte sich bei versehentlichem Fallenlassen als widerstandsfähig erweisen und vor Staub und Wasser geschützt sein müssen. Auch müssen die Akkus mindestens 800 Ladezyklen überstehen und dabei mindestens noch 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität liefern. Die Hersteller werden ausserdem verpflichtet, wichtige Ersatzteile innert fünf bis sieben Arbeitstagen während sieben Jahren nach dem Verkaufsende bereitzustellen. Auch sollen während mindestens fünf Jahren nach dem Verkaufsende Betriebssystem-Upgrades bereitgestellt werden. Schliesslich dürfen Reparaturdienste vom Zugriff auf benötigte Software oder Firmware nicht ausgeschlossen werden.


Die Regelung gilt für Smartphones und Tablets mit einer Diagonalen von bis zu 17,4 Zoll. Ebenfalls eingeschlossen sind sogenannte Feature Phones ohne Internetanbindung oder schnurlose Festnetztelefone. Die Vorschriften treten per 20. Juni in Kraft und sollen bis September 2027 geprüft und im Bedarfsfall den technologischen Entwicklungen angepasst werden. (rd)


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