Münchner Gericht verbietet Windows-"Verdongelung"

25. Februar 2000

     

In München hat ein Gericht mit einer einstweiligen Verfügung die Auslieferung von OEM-Windows-Versionen verboten, die nur auf einem bestimmten PC laufen. Microsoft plant, gewisse OEM-Versionen mit einem Kopierschutz auszuliefern, um Graumarkthandel und Raubkopieren zu unterbinden. Diese Massnahme verhindert aber auch das Wiederaufladen des Programms, wenn gewisse Hardware-Komponenten wie das Motherboard ersetzt werden.

Antragssteller für die einstweilige Verfügung ist die deutsche SMS Systems Software Vertriebs GmbH, die das Gericht überzeugen konnte, dass die Programmsperre wettbewerbswidrig sei. Die neue Version beeinträchtige ihre Absatzchancen, so SMS Systems. Der Softwaregigant konnte vor dem Gericht noch keine Stellung nehmen. Sollte er die neuen Versionen ausliefern, drohen Microsoft Bussen und Haftstrafen.


Microsoft hat den Erhalt der Verfügung bestätigt, jedoch zum Fall keinen Kommentar abgegeben. Es wird erwartet, dass der Hersteller der Verfügung widersprechen wird, da die neuen OEM-Versionen von Windows 95/98/NT und 2000 ab erstem April ausgeliefert werden sollen. (phk)




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