Lernout & Hauspie in Belgien abgeblitzt

11. Dezember 2000

     

Gibt es bald ein juristisches Tauziehen um die Vermögenswerte von Lernout & Hauspie zwischen Belgien und den USA? Der zahlungsunfähige belgisch-amerikanische Hersteller von Spracherkennungssoftware hatte am 30.11. in Belgien und den USA Gesuche um Schutz vor seinen Gläubigern eingereicht. Das Gesuch wurde in den USA zwar anerkannt, aber jetzt in Belgien abgelehnt.

Das Belgische Gericht in Leper, welches L&H den "Concordat"-Status (entspricht dem amerikanischen "Chapter 11") vorerst verwehrte, gab zwei Hauptgründe für den Entscheid an: Die immer noch ausstehende Neuüberprüfung der L&H-Bilanzen durch KPMG, und den ungenügenden Reorganisationsplan, den die neue Unternehmensführung vorgelegt hatte. Das Gericht erlaubte es L&H allerdings, ein neues, verbessertes Gesuch einzureichen.


Falls der Entscheid so bestehen bleibt, kommt es zu einer verzwickten, juristischen Situation. Die US-Vermögenswerte von L&H stehen unter dem Schutz des "Chapter 11"-Status. Da Lernout & Hauspie aber rechtlich ein belgisches Unternehmen ist, gilt der Konkurs in Belgien eigentlich weltweit. Ein vom Gericht bestimmter Konkursverwalter hätte nach belgischem Gesetz das Recht, auch in den USA Beschlagnahmungen durchzuführen - nur dürften sich die amerikanischen Gerichte das kaum gefallen lassen. (hjm)




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