Die Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bern hat ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Miracle-Konkurs eingeleitet, berichtet die Sonntagszeitung. Es handelt sich aber erst um eine Voruntersuchung, ob es zu einer Anklage kommt, hängt von den Resultaten der Untersuchung ab.
Die Voruntersuchung wurde aufgrund einer Anzeige von Aktionären eingeleitet, die ihr Geld mit Miracle verloren haben. In der Anzeige wird dem Miracle-Management betrügerischer Konkurs, Insidervergehen und Bevorzugung der Gläubiger vorgeworfen. Der zuständige Untersuchungsrichter wird nun die Akten der Liquidatorin, der Revisionsstelle und bei Credit Suisse First Boston einsehen. CSFB hatte Miracle an die Börse gebracht.
Am vergangenen Freitag hat der zuständige Konkursrichter die Liquidation von drei der vier Miracle-Gesellschaften im Nachlassverfahren genehmigt. Das Bundesamt für Wirtschaft (Seco) sei damit nicht einverstanden und wird eventuell dagegen rekurieren, berichtet die Sonntagszeitung. (hc)