Oberstes Gericht weist Microsofts Antrag zurück

10. Oktober 2001

     

Der oberste Gerichtshof der USA will das erstinstanzliche Urteil gegen Microsoft nicht aufheben. Es hat ohne Begründung abgelehnt, sich mit dem Antrag zu befassen. Wäre er erfolgreich gewesen hätte Microsoft die angeordnete Neuverhandlung vor dem Bundesgericht in Washington vermieden und wäre mit einem wesentlich verkürzten Prozess davongekommen.

Microsoft hatte argumentiert, Richter Jackson, der erstinstanzlich den Fall verhandelte, sei voreingenommen gewesen. Jackson hatte der Presse während des schwebenden Prozesses Geheiminterviews gegeben in denen er Microsoft-Manager mit gewöhnlichen Strassengangstern verglichen hatte.


Microsoft muss nun den Ausgang der Neuauflage des Prozesses abwarten, bevor das Oberste Gericht wieder angerufen werden kann. Die zuständige Bezirksrichterin drängt beide Parteien, sich zu einigen. Am 11. März nächsten Jahres soll das endgültige Strafmass verkündet werden. Die MS-Aktie reagierte mit Kurseinbrüchen und liegt jetzt auf dem Niveau vom März vergangenen Jahres.


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