Der Nationalrat hat gestern das neue Gesetz über die politischen Rechte angenommen. Teil des Gesetzes ist auch eine Rechtsgrundlage für örtlich und zeitlich begrenzte E-Voting-Projekte. Dieser Teil des Gesetzes war umstritten, die SVP wollte ihn aus dem Gesetz entfernen, kam damit aber nicht durch.
Der Nationalrat nahm zusätzlich einen Antrag der Staatspolitischen Kommission (SPK) an, dass E-Voting-Projekte wissenschaftlich begleitet werden sollen.
Pilotprojekte für die Online-Stimmabgabe laufen bereits in Genf, Neuenburg und Zürich. Über eine flächendeckende Einführung soll frühestens 2005 entschieden werden.(hjm)