Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gestern die
Swisscom mittels vorsorglicher Massnahme dazu verpflichtet, ab sofort allen Wiederverkäufern von ADSL-Diensten den gleichen Rabatt wie ihrer Tochter Bluewin zu gewähren und Rabatt-Abstufungen zu unterlassen.
Swisscom gewährt ADSL-Dienst-Anbietern Mengenrabatte, deren Höhe von der Anzahl Kunden abhängig ist. Aufgrund der grössten Kundenanzahl kommt derzeit nur Bluewin in den Genuss des maximalen Rabatts von 20% und bietet seine ADSL-Dienste zu Endkundenpreisen an, die tiefer als die Netzbenutzungsgebühren der Konkurrenten sind.
Die Weko ist nun zum Schluss gekommen, dass die Swisscom damit womöglich ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche, die Bluewin-Konkurrenz diskriminiere und den Wettbewerb stark behindere.
Die Weko wird im Rahmen einer detallierten Untersuchung prüfen, inwieweit des Verhalten der Swisscom gegen das Kartellgesetz verstösst. (sk)