Der im Anti-Trust-Verfahren von Sun gegen
Microsoft zuständige US-Bezirksrichter Fredrick Motz hatte Microsoft eine Frist von 120 Tagen gesetzt. Nach Ablauf er Frist muss Microsoft eine aktuelle Java-Version in Windows integriert haben und auch ausliefern.
Wie nicht anders zu erwarten hat Microsoft nun postwended vor dem 4th U.S. Circuit Court of Appeals Widerspruch eingelegt. Die Microsoft-Anwälte argumentieren, Sun habe einen entsprechenden Wettbewerbsnachteil nicht hinreichend nachweisen können. (ava)