Das Bundesgericht hat sich erstmals, wie die NZZ heute berichtet, zum neuen Straftatbestand der Virenverbreitung (Artikel 144 StGB) geäussert. Es bestätigte ein Urteil des Zürcher Obergerichts von zwei Monaten Gefängnis und 5000 Franken Busse gegen einen Mann, der eine CD mit einer Anleitung zur Herstellung von Viren verbreitete.
Der Verurteilte hatte eine CD aus den USA in der Schweiz vertrieben, auf der unter anderem auch eine Anleitung zum Programmieren von Viren zu finden war. Er hatte argumentiert, er hätte weder selbst Viren vertrieben noch programmiert und auch die besagte Anleitung nicht selbst gemacht. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nun aber nicht. (hc)