Per 1. März sollen MP3-Player und andere Geräte mit einer Urheberrechtsgebühr von bis zu 90 Franken belegt werden (IT Reseller berichtete). Dagegen wehrt sich nun die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), die die Gebühr für widerrechtlich hält.
In einem Schreiben an Bundesrat Blocher (Bild) hält sie fest, dass diese Anhäufung von Gebühren inakzeptabel sei. Schliesslich würden die Konsumenten nun mehrfach zur Kasse gebeten, erstmals beim Kauf der Musik, zum zweiten Mal beim Kauf von MP3-Playern und zum dritten Mal, wenn man die Songs noch auf CD kopiere (Leerdatenträgervergütung). Für die von der Schiedskommission beschlossene Urheberrechtsabgabe fehle ausserdem die Rechtsgrundlage:
Laut Urheberrechtsgesetz dürfen Gebühren nur auf Leerträgern erhoben werden, nicht aber auf Geräte. Und der Ständerat habe am 5. Oktober 2005 eine generelle Geräteabgabe abgelehnt. Dass die Schiedskommission nun eigenmächtig entscheide, was ein Gerät sei und was nicht, sei stossend, so die SKS. (IW)