Software-Entwicklungsarbeiten nach Indien, Russland oder ähnliche Länder zu vergeben ist in Mode. Die Gartner Group hat sich Gedanken darüber gemacht, worauf man achten sollte, bevor man sich zur Vergabe eines Auftrags entschliesst.
Die Tips sind eigentlich auf die USA bezogen, können aber auch auf die hiesigen Verhältnisse angewandt werden.
Einreisebestimmungen: Viele Aufgaben erfordern die Anwesenheit von Angestellten der Entwicklerfirma vor Ort. Kann der Auftragnehmer seinen Angestellten die nötigen Einreise- und Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verschaffen, oder Mitarbeiter finden, die diese Bewilligungen bereits besitzen? Können die Bewilligungen, wenn nötig, verlängert werden?
Niederlassungen, Struktur und Kapazität: Einige erfolgreiche Offshore Entwickler haben lokale Entwicklungszentren gegründet, um näher bei ihren Kunden zu sein. Benötigt man die Präsenz einer Niederlassung in der Nähe? Sind die Methoden und Prozesse der verschiedenen Zentren soweit übereinstimmend, dass ein Auftrag wenn nötig auch verlagert oder aufgeteilt werden könnte? Auch in einem Land wie Indien übersteigt die Nachfrage bereits das Angebot von IT-Fachleuten. Kann der Auftragnehmer die nötige Kapazität garantieren?
Wirtschaftlichkeit: Löhne sind nicht die einzigen Faktoren bei den Gesamtkosten eines Projekts. Wie werden Spesen und Sonderaufwendungen verrechnet? Wer bezahlt Reise- und Unterbringungskosten? Ist der Tarif für Vorortarbeit der gleiche wie bei Auslandsarbeit?
Joint Ventures: Ein Joint Venture kann die wirtschaftlichen Vorteile der Offshore Programmierung mit mehr Kontrolle seitens des Auftraggebers verbinden. Wie steht es mit der Gesetzeslage im Land des Auftragnehmers? Könnte die Bürokratie für Verzögerungen sorgen?
Rechtliche Fragen: Überraschenderweise sind rechtliche Fragen bei bisherigen Offshore-Deals nur selten zum Problem geworden. Trotzdem sollte man einige Punkte beachten. Wo ist der Gerichtsstandort bei Streitfällen? Wie sind die Patentbestimmungen im Land des Auftragnehmers, welche Rechte wird der Auftraggeber an der für ihn entwickelten Software besitzen?