Maulkorb für Microsoft

10. Juni 2008

     

Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen. Künftig ist es den Redmondern untersagt, irreführende Behauptungen zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg zu verbreiten, in denen behauptet wird, es habe den Handel mit gebrauchter Software für illegal erklärt.

Microsoft darf ferner nicht mehr behaupten, dass das Oberlandgericht (OLG) Hamburg im Februar 2007 das Urteil des LG Hamburg vom Juni 2006 widerrufen habe. Zudem ist Microsoft die Aussage verboten, dass in Folge des OLG-Urteils Werbung für gebrauchte Software erlaubt sei, der Handel damit jedoch nicht.


Hintergrund ist der seit Jahren andauernde juristische Streit zwischen Microsoft und dem deutschen Gebraucht-Software-Händler Usedsoft (IT Reseller berichtete). Usedsoft ist in der Schweiz mit einer Niederlassung in Zug vertreten.

Sollte Microsoft der Verfügung zuwider handeln, drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250'000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monate Haft. (sk)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Welchen Beruf übte das tapfere Schneiderlein aus?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER