Am 24. September 2008 legte die Comcom, nach Klagen der Swisscom-Konkurrenten, den Preis für die Entbündelung der letzten Meile auf 18.18 Franken fest (für die Jahre 2007 und 2008).
Swisscom zeigte sich darüber wenig erfreut und prüfte weitere Schritte. Nun hat der Telekom-Anbieter verlauten lassen, dass man auf einen Weiterzug an die nächste Instanz verzichte.
Allerdings will Swisscom die Verfügungen der Comcom beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Teilbereiche der Bestimmungen stünden im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehörten beispielsweise Bestimmungen, die zur Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes wichtig seien. (IW)