Orange hat am vergangenen Freitag Klage beim Berner Handelsgericht eingereicht. Demnach hat Swisscom in den Jahren 2004 bis 2006 zu hohe Interkonnektionsgebühren verlangt und habe die marktbeherrschende Stellung im Festnetzmarkt missbraucht. Orange habe den Vertrag, der die Mitbenützung von Telekomnetzen anderer Anbieter während dieser Zeit regelte, unterzeichnen müssen. Man habe gar keine andere Wahl gehabt, das Motto lautete "take it or leave it", wird ein Orange-Anwalt in der "NZZ" zitiert.
Im Vertrag soll sich überdies eine Vertragsklausel finden, mit der verhindert wird, dass rückwirkend Preissenkungen zurückerstattet werden müssten. Orange will diese Klausel nun für nichtig erklären, und die Swisscom schulde Orange nun die Differenz zwischen den bezahlten und den im Dezember durch die Comcom um 15 bis 20 Prozent tiefer festgesetzten Gebühren. Die Rede ist von etwas über 900‘000 Franken, welche die Swisscom Orange schulde. Swisscom sieht die Lage natürlich etwas anders und erklärt, der Vertrag von damals sei gültig. Mit einem Urteil wird im August dieses Jahres gerechnet.