Keine Bevormundung für B2B


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2012/04

     

In letzter Minute ist es gelungen, die zwingende zweijährige Gewährleistung auf Kaufverträge mit Konsumenten zu begrenzen. Das hat auch der Swico gefordert. Firmen sind also weiterhin frei, untereinander auch kürzere Gewährleistungsfristen zu vereinbaren. Die Exportwirtschaft ist sehr zufrieden mit diesem Entscheid.

Vertragsfreiheit und Autonomie

Am 5.3.2012 hat der Ständerat die Differenzbereinigung bei der Parlamentarischen Initiative «Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR» vorgenommen. Es ging vor allem darum, die zwingende zweijährige Gewährleistung auf den Zweck der Vorlage einzugrenzen – nämlich auf den Schutz der Konsumenten – und nicht auf Bereiche auszudehnen, wo diese Bestimmung sinnlos und kontraproduktiv ist.
Mit 27 zu 13 Stimmen folgte der Zweitrat der Mehrheit seiner Kommission. Damit sind Verträge zwischen Unternehmen von der neuen verlängerten Verjährungsfrist nicht betroffen. Das macht Sinn. Es kann nicht sein, dass die Verjährungsfrist in so genannten B-to-B-Verträgen nicht mehr auf unter zwei Jahre gekürzt werden darf, selbst wenn dies im Interesse beider Parteien ist. Das würde Vertragsfreiheit und Autonomie der Unternehmen in unvertretbarem Masse einschränken.

Nicht mehr Druck für Export

Eine derart strenge Bestimmung wäre weltweit einzigartig. Sie ginge viel weiter als die entsprechende EU-Richtlinie. Danach ist eine zwingende zweijährige Gewährleistungsfrist nur bei natürlichen Personen einzuhalten, die für den privaten Gebrauch einkaufen. In einem bereits schwierigen wirtschaftlichen Umfeld würde eine solche Bestimmung die schweizerische Exportwirtschaft zusätzlich unter Druck setzen und in internationalen Verhandlungen schwächen. Das Schweizer Recht wäre im internationalen Vergleich unattraktiver. Bei Vertragsverhältnissen würde allenfalls auf fremdes Recht ausgewichen, um diese schweizerischen Besonderheiten zu umgehen. Schweizerische Verträge würden quasi «ausgebürgert». Die Schweizer Exportindustrie kämpft mit dem starken Franken und in einem schwierigen Umfeld; zusätzliche Hürden für den Güterexport müssen unbedingt vermieden werden.
Der Swico hat – zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden – diese Vorlage intensiv begleitet. Den SWICO freut's, dass eine weitere Bevormundung und Belastung der Unternehmen abgewehrt werden konnte.


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