Nachdem im Februar des letzten Jahres eine freiwillige Vereinbarung der Handy-Hersteller ausgelaufen war, die vorsah, dass diese einheitliche Ladegeräte für ihre Produkte verwenden, pochte die EU darauf, dass auch weiterhin an dieser Praxis festgehalten wird (Swiss IT Reseller
berichtete). Da die Hersteller diesem Anliegen bislang keine Rechnung getragen haben, hat das EU-Parlament nun eine Neufassung der Vorschriften für Funkanlagen entworfen, die eben diese Verpflichtung beinhaltet. Das Ziel der EU ist es unter anderem, mit einem entsprechenden Gesetz die Menge an Elektro-Schrott zu reduzieren und den Nutzern entgegenzukommen.
Die Gesetzesvorlage wurde mit 550 zu zwölf Stimmen angenommen. Acht weitere Personen enthielten sich ihrer Stimme. In einem nächsten Schritt muss nun definiert werden, welche Systeme mit den einheitlichen Ladegeräten kompatibel sein müssen. Ausserdem muss die Vorlage noch vom EU-Rat abgesegnet werden. Danach bleibt den EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre, um das Gesetz umzusetzen. Die Hersteller haben zusätzlich ein weiteres Jahr Zeit, um ihre Produkte an die Anforderungen anzupassen.
(af)