Im Hinblick auf den anstehenden 5G-Ausbau hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, kurz UVEK, im Herbst 2018 eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks zu erarbeiten. Diese hat jetzt ihren
128-seitigen Bericht vorgelegt und hat darin fünf Optionen ausgearbeitet, wie das Schweizer Mobilfunknetz weiterentwickelt werden könnte.
In der ersten Variante wird der Status Quo beibehalten und der Anlagegrenzwert (AGW) auf dem heutigen Niveau belassen. Für ein leistungsfähiges 5G-Netz müssten hierfür 26'500 zusätzliche Mobilfunkanlagen gebaut sowie 5000 nachgerüstet werden. Dafür würden Investitionen von 7,7 Milliarden Franken fällig. Die zweite Option sieht ebenfalls keine Änderung des AGW vor, jedoch strengere Anforderungen in der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Die Option beinhaltet 46'500 zusätzliche Mobilfunkanlagen bei Kosten von 13 Milliarden Franken. Bei den Optionen wird der Zeitbedarf, bis eine qualitativ gute Versorgung mit 5G besteht, auf 20 bis 30 Jahre (Option 1) respektive 30 Jahre und mehr (Option 2) geschätzt. Ebenfalls 10 bis 20 Jahre dauert die Umsetzung der Option 3, die eine leichte AGW-Erhöhung, 7500 neue Mobilfunkanlagen sowie die Nachrüstung aller bestehenden vorsieht. Hier wird mit Kosten von 3,2 Milliarden Franken gerechnet.
In den Optionen 4 und 5 wird schliesslich von einer stärkeren AGW-Erhöhung sowie der Nachrüstung bestehender Anlagen ausgegangen. Die Kosten sind mit 0,9 beziehungsweise 1 Milliarde Franken markant tiefer und auch die Umsetzung der Vorhaben soll nur maximal 10 Jahre dauern. Allerdings würde die Exposition an Orten mit empfindlicher Strahlenbelastung durch Mobilanlagen wie Wohnungen, Schulen oder Spitäler stark zunehmen. Bei Option 3 wird ebenfalls von einer Zunahme ausgegangen, während bei den ersten beiden Optionen von einer gleichbleibenden Exposition ausgegangen wird.
Asut, der Verband der Kommunikationsbranche, reagierte umgehend mit einer Stellungnahme zum Fachbericht. Wie kaum erstaunlich gibt der Verband den Optionen 4 und 5 den Vorzug, die eine deutliche Erhöhung des Anlagegrenzwerts beinhalten und im Gegenzug einen 5G-Ausbau innerhalb von 5 bis 10 Jahren ermöglichen. Wie es weiter heisst, würden sich die beiden Optionen zudem bezüglich Gesundheitschutz an den internationalen Richtwerten für Mobilfunkemissionen orientieren und auch neue Massnahmen wie ein Monitoring der Exposition oder die Errichtung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle vorsehen. Man erwarte daher von Kantonen und Gemeinden, Bewilligungsgesuche für den 5G-Ausgabe zügig zu behandeln.
Die Gegner eines 5G-Ausbaus haben sich derweil bereits Mitte Oktober formiert und die "Eidgenössische Volksinitiative für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk" lanciert. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, "die Zwangsbestrahlung der Bevölkerung" zu beenden ("Swiss IT Reseller"
berichtete).
(rd)