Das EU-Parlament hat mit einer überdeutlichen Mehrheit von 587 zu neun Stimmen eine Überarbeitung der Vorschriften für Batterien und Altbatterien angenommen. Um den Verbraucher-, als auch den Umweltschutz zu fördern, werden fest verklebte Batterien in portablen Geräten verboten, wie es in einer Mitteilung des EU-Parlaments
heisst. Die neue Verordnung, welche voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft tritt, schreibt vor, dass Verbraucher Batterien leicht entfernen können. Konkret heisst das, dass für den erfolgreichen Austausch einer Batterie weder Spezialwerkzeug noch Wärmeenergie oder Lösungsmittel vorausgesetzt werden darf.
Weiter heisst es in der Verordnung, dass der Einsatz von Wärme oder Lösungsmitteln für den Austausch sämtlicher Komponenten untersagt ist. Damit werden, sobald das Gesetz in Kraft tritt, auch geklebte Displays nicht mehr erlaubt sein. Ausnahmeregelungen sind ausschliesslich für Geräte im medizinischen Bereich oder in nassen Einsatzgebieten gestattet – für klassische Unterhaltungselektronik oder Büro-Hardware trifft dies nicht zu.
Des Weiteren hat die EU in der Regelung strengere Zielvorgaben für die Sammlung alter Batterien und Akkus definiert. Demnach gilt für Gerätebatterien ein Sammelziel von 45 Prozent bis 2023, 60 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030. Mit der überarbeiteten Verordnung möchte die EU den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft beschleunigen.
(dok)