Gemäss den geltenden AGBs von
Sunrise sind Kunden des Telekom-Anbieters gezwungen, Verträge mündlich oder per Chat zu kündigen. Dadurch fehlt den Kündigungswilligen ein Beweismittel. Diese Praxis sei vielen Kunden ein Dorn im Auge und da sich auch ein "K-Tipp"-Leser bei selbigem beschwert habe, zieht das Magazin in dieser Sache gegen Sunrise vor Gericht, wie diesem Linkedin-Post zu
entnehmen ist. Der "K-Tipp" ist nicht nur der Ansicht, dass diese Praxis sehr mühsam ist, sondern geht davon aus, dass sie gegen Rechtsgrundlagen verstösst und Sunrise verpflichtet wäre, schriftliche Kündigungen entgegenzunehmen.
Ein Kunde hatte sich diesbezüglich mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gewandt, welches allerdings nicht auf die Beschwerde eingegangen ist, wie "SRF"
berichtet. Die Urteilsbegründung stehe noch aus. Basierend auf der Urteilsbegründung möchte der "K-Tipp" anschliessend weitere Klagen vornehmen. Wie das Magazin für Konsumentenschutz weiter schreibt, ist Sunrise Spitzenreiter bezüglich Klagen seiner Leser. Sunrise selber sagt gemäss "SRF", dass die mündliche Kündigung für beide Parteien von Vorteil sei und von den meisten Kunden begrüsst werde.
(dok)