Das KI-Unternehmen
Anthropic konnte die erste Runde eines Prozesses um allfällige Urheberrechtsverletzungen im Musik-Bereich für sich entscheiden. Verklagt wurde der KI-Spezialist, der den Chatbot Claude entwickelt, von den Musik-Publishern UMG, Concord und ABKCO 2023. Dies
berichtet "Reuters".
Nun hat das zuständige kalifornische Gericht entschieden, dass der Antrag zu weit gefasst sei und nicht nachgewiesen werden konnte, dass Anthropic mit seinem Verhalten zu irreparablen Schäden in der Branche beitrage. Die Kläger sind der Meinung, dass Anthropic seine KI mit Liedtexten von mehr als 500 Liedern trainiert und damit gegen Urheberrecht verstossen hatte und wollten mit der Klage einen Stopp dieser Praxis erwirken.
Anthropic begrüsst den Entscheid natürlich. Die Kläger hingegen glauben nach wie vor an den Erfolg ihrer Sache, es wird wohl einen weiteren Anlauf geben.
(win)