Was Freiberufler vom Projektanbieter erwarten

Eine Umfrage zeigt, was Freiberufler an Auftraggebern zu schätzen wissen und was ihnen zu schaffen macht. Mit diesem Wissen können Probleme in der Projektabwicklung von Anfang an vermieden werden.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2002/18

     

Der Online-Projektvermittler Gulp hat die bei ihm eingetragenen IT-Freiberufler zu ihren Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Projektanbietern befragt. 1200 nahmen an der Befragung teil. Die Qualität der Ausschreibungen ist bei mittleren bis grossen Anbietern am höchsten. Das dürfte mit deren grösserer Projekterfahrung zusammenhängen.

Betreuung in der Projektphase verbesserungsfähig

Die Betreuung in der Angebotsphase wird von den Freiberuflern grossteils als ausreichend empfunden. Allerdings wird von einigen bemängelt, dass Projektanbieter die Freiberufler nicht in den Prozess der Kundenverhandlung einbinden, und sie, ohne nötige Details abzuklären, ohne ein Vorstellungsgespräch und ohne einen Betreuer aus dem eigenen Hause mehr oder weniger unvorbereitet einfach zum Kunden schicken.
Teilweise sind die Ansprechpartner des Projektanbieters fachlich nicht kompetent, haben keine ausreichenden Informationen zum Projekt oder geben sie nur auf ständiges Nachfragen hin weiter. Das kann den Freiberufler dann in bereits fortgeschritteneren Phasen der Projektverhandlung die Erkenntnis bescheren, dass das Projektangebot mit den tatsächlichen Anforderungen beim Kunden nicht übereinstimmt.
Erfreuliche 60 Prozent der Befragten halten die Betreuung des Projektanbieters in der Angebotsphase aber für gut oder sehr gut. 9 Prozent sind nicht besonders zufrieden damit, und 15,9 Prozent erteilen die Note ungenügend.

Vereinzelte schwarze Schafe


Vereinzelte Erfahrungsberichte von Freiberuflern nennen «schwarze Schafe», die Knebelverträge anbieten. Darin sollen Selbstständige ihre Kontakte mit Namen und Anschrift offen legen oder gar Berufsverbote mit Loyalitätsklauseln für alle Projekte, zu dem ihr Profil vorgelegt wird, unterschreiben. Bei Nichtbeachtung drohen drakonische Geldstrafen und unübliche Kündigungsklauseln. (ava)


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