Der Bundesrat hat die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) an den entsprechenden bilateralen Vertrag mit der EU angepasst und per 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Am 1. Juni treten auch die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Neu wurde der gegenseitige Marktzutritt im öffentlichen Beschaffungswesen auf die Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) ausgeweitet.
Unternehmen der Bereiche, die neu unter die Verordnung des öffentlichen Beschaffungswesens fallen, können unter Umständen, wenn zum Beispiel in dieser Branche Wettbewerb herrscht, vom öffentlichen Beschaffungsregime durch das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ausgeklammert werden. Das UEVK hat den Telekommunikationsbereich per 1.6.02 vom Abkommen ausgenommen. (sk)