Arthur Andersen schuldig gesprochen

17. Juni 2002

     

Am Samstag ist das Geschworenengericht in Houston im Fall Arthur Andersen LLP nach zehntätiger Beratung zum Urteil gekommen: Die US-Einheit von Andersen Worldwide wurde wegen Justizbehinderung schuldig gesprochen. Die Richterin Melinda Harmon hatte die Geschworenen dazu angespornt, sich zu einem Entscheid durchzuringen, indem sie den Geschworenen versicherte, sie müssten nicht zwingend dieselbe Person in der Firma für schuldig halten.

Hintergrund: David Duncan, der für Kunden Enron zuständige Seniorpartner in Houston wurde von der Anklage als Kronzeuge vorgeführt. Dieser hatte das Bekenntnis abgelegt, Akten des Kunden Enron vernichten lassen zu haben. Dabei hatte er auf Anweisung der Rechtskonsulentin am Headquarter Chicago, Nancy Temple, gehandelt. Diese hatte in einem E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass Akten eines Kunden zu beseitigen seien, wenn die Revision abgeschlossen ist. Laut Zeugenaussagen hatte diese Richtlinie aber kaum Priorität und kein Zeuge konnte sich daran erinnern, dass vorher je einmal darauf hingewiesen worden war. Temple hatte überdies Duncan - erfolglos - aufgefordert, das E-Mail abzuändern und ihren Namen daraus zu entfernen.


Wenn auch die Anwälte von Andersen ankündigten, Berufung gegen das Urteil einzulegen, dürfte der Schuldspruch das endgültige Aus für die Buchprüfungsfirma bedeuten. Neben der Maximalstrafe von 500'000 Dollar wird Andersen nämlich automatisch das Recht verlieren, Publikumsgesellschaften zu prüfen, ausser die Securities and Exchange Commission (SEC) erlaube eine Ausnahme. Andersen hat seit Bekanntwerden des Enron-Skandals in den USA über 700 ihrer 2300 Kunden verloren und 7000 Mitarbeiter (einen Viertel der Belegschaft) entlassen. Arthur Andersen Schweiz will Mitglied von Ernst & Young International werden. (mh)




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