Ernst & Young und Arthur Andersen: Zusammenschluss teilweise bewilligt

3. Juni 2002

     

Die Wettbewerbskommission hat das Zusammenschlussvorhaben von Ernst & Young und Arthur Andersen "als Vollzugshandlung beurteilend aus wichtigen Gründen" vorzeitig bewilligt. Die beiden Unternehmen hatten am 28. Mai bei der Weko ihr Zusammenschlussvorhaben gemeldet. Um einem Vertrauensverlust in Arthur Andersen entgegenzuwirken, haben die Firmen beantragt, dass Arthur Andersen ab sofort verbundenes Mitglied von Ernst & Young International werden darf. Das Vorhaben wird nun einer einmonatigen Vorprüfung unterzogen. (mh)




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