Anklage gegen Switch

29. Januar 2004

     

Portalbetreiber Reisen.ch ist der Auffassung, das von Registrar Switch geplante Einführungsverfahren von Umlaut-Domains sei rechtswidrig. Switch plant, ab März 2004 Registrierungen für Umlaut-Domains – also URLs mit ä, ö, ü etc. – entgegenzunehmen. Dabei soll das übliche Prinzip "First come, First served" gelten.

Reisen.ch ist jetzt aber der Meinung, dass diejenigen Domaininhaber, die bislang Umschreibungen wie ue, ae oder oe für ihre Domains verwenden mussten, gewisse Vorkaufsrechte besitzen sollen. Als Beispiel wird angeführt, dass der Inhaber von www.mueller.ch faktisch auch der Inhaber von www.müller.ch sein müsste. Reisen.ch befürchtet, dass sonst Domaingrabber die Domänen reservieren und dann für teures Geld weiterverkaufen könnten.


Zudem klagt Reisen.ch, dass die Inhaber solcher Umschreibungsdomänen von Switch – obwohl dazu verpflichtet – in keinster Weise auf die Einführung von Umlaut-Domänen hingewiesen wurden. Reisen.ch betreibt unter anderem die Domain www.wellnessfuehrer.ch. Die Firma hat für Interessenten eine Site mit Infos und einem Diskussionsforum eingerichtet. (IW)


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