Switch findet sich nicht verantwortlich

16. März 2004

     

"Switch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen zu prüfen, ob der Halter am Domain-Namen berechtigt ist." So lautet die (indirekte) Stellungnahme des Schweizer Domain-Namen-Registrars Switch zu den Meldungen der letzten Tage.

Switch ist unter Beschuss gekommen, weil die Registrierung von neuen Domain-Namen mit Umlauten (z.B. www.züri.ch) nach dem Prinzip von "first come, first serve) erfolgte. Dieses Verfahren scheint zwar logisch, wird aber eine ganze Reihe von Streitigkeiten zwischen etablierten Firmen, Institutionen und Behörden und Inhabern von begehrten neuen Domain-Namen auslösen.


Switch verweist im übrigen auf ein vereinfachtes, telefonisches Schlichtungsverfahren (siehe Link unten) und betont, der Registrar sei weder in einem Prozess noch in Streibeilegungsverfahren um umstrittene Domain-Namen Partei. (hc)




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